Das Doktorat

Das Promotionsrecht wurde den österreichischen technischen Hochschulen von Kaiser Franz Joseph im Frühjahr 1901 verliehen. Die erste Doktor-Promotion fand an der Technischen Hochschule Graz am 14.11.1901 statt, damit sogar zum ersten Mal in der gesamten Monarchie, der Promovent war Johann Löschner.

Aus den gesetzlichen Reformen Ende der 1960er Jahre stammt die heutige Gewichtung des Doktoratsstudiums als „höherwertiges“ Studium, das erst nach einem abgeschlossenen Diplomstudium begonnen werden kann. Davor konnte Staatsprüfung und Rigorosum in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden und es gab immer wieder Personen, die den Doktortitel vor dem Titel Diplom-Ingenieur erwarben oder überhaupt nur den Doktortitel.

Der Titel des „Doktor rerum naturalium“ (Dr.rer.nat.) wurde – ausgenommen einige Abschlüsse nach deutschem Hochschulrecht im Bereich der Fakultät für Naturwissenschaften und Ergänzungsfächer in den Jahren 1941 bis 1945 – an der Technischen Universität Graz erstmals 1999 für den Abschluss eines Doktoratsstudium aus dem Bereich der Geologie vergeben.